BRÜSSEL – Das Europaparlament hat heute über den Bericht des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matic zur „Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ abgestimmt. Der Bericht forderte unter anderem ein Recht auf Abtreibung sowie die Aufgabe des Gewissensvorbehaltes bei Abtreibungen. Mit einer Mehrheit von 378 zu 255 Stimmen und 42 Enthaltungen wurde der Antrag angenommen.
Damit wird praktisch Abtreibung zu einem Menschenrecht erklärt und die Gewissensfreiheit der Ärzte und des Pflegepersonals zum Straftatbestand der „unterlassenen medizinischen Behandlung“ erklärt.
Massive Kritik kam noch heute von den „Christdemokraten für das Lebens“ (CDL). Deren Sprecherin Susanne Wenzel sagte am Abend gegenüber TheGermanZ:
„Das ist ein fatales Signal für den Lebensschutz und ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der EU. Der Geist der christlichen Gründerväter der Europäischen Union wird durch diese Entscheidung in das absolute Gegenteil verkehrt.“
Man müsse jetzt davon ausgehen, dass sich weitere Menschen in den Ländern der EU von diesem Euroa abwenden werden.
Wenzel weiter: „Tatsächlich läutet das heute Abstimmungsergebnis die dunkle Stunde Europas ein, in der das Töten zum Recht erklärt und das Recht auf Leben faktisch abgeschafft wurde, das in allen internationalen Verträgen und vielen Verfassungen explizit festgehalten ist. Auch die Umkehrung des Rechts auf die Gewissensfreiheit, das im deutschen Grundgesetz verankert ist und auch noch einmal explizit im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 12) geregelt ist, in einen Straftatbestand der „Unterlassung einer medizinischen Behandlung“ widerspricht dem viel beschworenen Europäischen Geist.“
In völliger Missachtung der Souveränität der EU-Länder in diesen Fragen hat der Bericht des Sozialisten Matic die Tötung eines anderen unschuldigen Menschen zu einem „Recht“ erklärt und fordert nun die entsprechenden Gesetzesänderungen, das heißt die totale Freigabe der Abtreibung, im gesamten EU-Gebiet. Mit der Abstimmung richtet sich das Parlament auch gegen seine eigene Menschenrechtskonvention, die nicht nur in Artikel 2 das Recht auf Leben, sondern in Artikel 9 auch die Gewissensfreiheit zu einem Grundrecht erklärt.
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- EU_Parlament: pixabay