Gastbeitrag von SYLIVIA PANTEL, Geschäftsführerin der Stiftung für Familienwerte
BERLIN – Die Würde des Menschen ist unantastbar – gilt dieses Grundrecht noch in Deutschland?
In den vergangenen Wochen gab es viele Berichte über die vergessenen und zurückgelassen Babys in der Ukraine. Erst Corona und dann der Krieg in der Ukraine brachten den problematischen Baby- oder auch Menschenhandel ans Licht.
In Deutschland sind die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Auch die Leihmutterschaftsvermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt. Nicht strafbar machen sich hingegen die „Wunscheltern“. Das hat zur Folge, dass viele kinderlose Paare Angebote von Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch nehmen.
Die Tagesschau und andere Medien berichteten über die Folgen der gängigen Leihmutterschaftsmodelle, die die Pandemie und der Krieg in der Ukraine für die „Wunschbabys“ bedeuten, aber eine Beachtung oder eine hörbare Reaktion über diese unwürdigen Folgen blieb aus. Die „bestellten“ Babys können nicht an ihre Wunscheltern, die Auftraggebern übergeben werden, da Corona die Grenzen geschlossen hat und auch der Krieg hat die Situation für die „bestellten“ Babys deutlich verschlechtert.
Die ausländische Leihmutter, die das Kind ausgetragen hat, hat in ihrem Heimatland keine Rechte an dem Baby und verleiht ihren Körper gegen Bezahlung für einen durch In-Vitro-Fertilisation, d. h. außerhalb des Körpers gezeugten Embryo.
Die Strapazen einer Schwangerschaft, den Schmerz, das emotionale Leid und die Abgabe des Babys bekommt sie bezahlt. Die Besteller, die zukünftigen Eltern, zahlen sehr viel Geld und erwarten ein einwandfreies Baby.
In Deutschland ist die Leihmutterschaft aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen verboten. Die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten sind nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Leider scheint das aber keinen zu interessieren, wie heißt es: Wo kein Kläger, da kein Richter. Man findet im Internet sogar jede Menge Hinweise, wie man dieses Verbot umgehen kann und vor allem als Wunscheltern im Ausland straffrei die Dienste einer Leihmutter in Anspruch nehmen kann.
Diese Modelle werden hier sogar positiv beworben.
Teile der derzeitige Regierung möchten die Leihmutterschaft sogar ermöglichen. Wie sieht es aus mit der Würde des Menschen in Deutschland, was sagt unsere Ethikkommission dazu, wenn das Kind zur Ware wird und die Leihmutterschaft gängige Praxis, ein Geschäftsmodell? In Deutschland gibt es keinen Aufschrei, weil nur die Wünsche des kinderlosen Paares zählen. Dabei gibt es gerade in anderen Ländern massive Verschärfungen zur Leihmutterschaft, deren Problematik sich nicht nur in den körperlichen Folgen, sondern auch in den psychischen Folgebelastungen für die Frau und wohl auch für die Kinder zeigt.
Was sagen unsere Kirchen dazu? Wo ist unser Rechtsstaat, wieso greift er hier nicht ein?
Neben diesen grundsätzlichen Fragen müssen zunächst die aktuellen Probleme gelöst werden, die sich für die geborenen Wunschbabys durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine ergeben haben. Für diese Kinder sind wir alle verantwortlich. Sie dürfen nicht vergessen werden.
Praktisch gedacht, wer hilft jetzt den Babys aus ihrer Notsituation. Sie können nun wirklich nichts dafür, dass sie im Bunker geboren und verlassen sind. Wir haben beim Reproduktionstourismus im nahen Ausland, wo Leihmutterschaft erlaubt ist, weggeschaut und die Folgen nicht zu Ende gedacht.
Babys als Geschäftsmodell – eine Klinik wird damit beauftragt, eine Leihmutter auszuwählen, unter Vertrag zu nehmen und zu bezahlen. Die Leihmutter befinden sich häufig in einer finanziellen Notlage und oft erhalten sie nur ein Bruchteil des ihnen versprochenen Geldes. Trotzdem tragen sie das medizinische Risiko der Schwangerschaft und der Geburt, mit den damit verbundenen psychischen und emotionalen Belastungen. Hierfür interessiert sich in der Folge niemand.
Das Kind wird zum Objekt eines Rechtsgeschäftes, die Entstehung eines Menschen zum Vertragsinhalt und zum Objekt gemacht. Wie sich „Qualitätsmängel“ auswirken, zeigen die ersten Fälle von Zurückweisung behinderter Babys durch die Wunscheltern.
Das widerspricht der Menschenwürde. Ein Kind ist und bleibt ein Geschenk und keine Ware, die durch die prekäre Situation von Leihmüttern erst handelbar wird.
Aber wie lösen wir das Problem der Babys, die auf ihre Abholung durch die Wunscheltern warten oder die von ihren geflüchteten Leihmüttern in Deutschland geboren wurden und damit per Gesetz automatisch zu ihren leiblichen Müttern wurden?
Wo bleibt der gesellschaftliche Aufschrei, wo die Positionierung der Politik, der Kirchen, der Verbände?
Wie bringen wir die Wunschbabys und die Wunscheltern pragmatisch und schnell zusammen, damit sie trotz aller Widrigkeiten eine glückliche Familie werden können?
Sylvia Pantel war acht Jahre lang Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU) und gehörte durchgehend dem Familienausschuss an.
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- Leihmutterschaft: pixabay