von KLAUS KELLE
BERLIN – In unserem Land passieren Dinge, die ich niemals für möglich gehalten hätte. Und man sagt mir seit Jugendtagen die Fähigkeit zu blühender Phantasie nach. Heute ist ein neuer Tiefpunkt erreicht worden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat bestätigt, dass es seinen früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen beobachtet und als rechtsextrem gegistriert hat.
Herausgefunden hat das wohl das Politikmagazin „Kontraste“.
Angeblich liege dem Geheimdienst eine „umfangreiche Materialsammlung zu Maaßen vor“.
Gegenüber dem Magazin „Tichys Einblick“ erklärte Maaßen inzwischen, die Vorwürfe seien substanzlos und ungerechtfertigt. Der ganze Vorgang sei ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Bundesinnenministerin.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages seien vor kurzem in geheimer Sitzung informiert worden.
Maaßen wird vertreten von der Kanzlei des Kölner Rechtsanwalts Ralf Höcker. Die hat inzwischen unter Berufung auf § 15 Abs. 1 Satz 1 BVerfSchG Auskunft erhalten, was denn da so staatsgefährdend beim früheren Chef des Amtes sei, der inzwischen Bundesvorsitzender der bürgerlich-konservativen WerteUnion ist und die Gründung einer neuen Partei angekündigt hat.
„Zum Komplex um Heinrich XIII. Prinz Reuß äußerte sich Ihr Mandant im Rahmen der Gesprächsrunde „KLARTEXT: Reichsbürger und Klimakleber- wie wehrhaft ist die Demokratie?[ Kurzfassung“, veröffentlicht am 15. Dezember 2022 auf dem Kanal „ServusTV On“ in www.youtube.com. Dort vertrat er u.a. die Auffassung, dass die Exekutlvmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß unverhältnismäßig gewesen seien“, heißt es da.
Vermutlich sind viele Menschen dieser Ansicht…oder auch nicht. Aber ist so eine Meinungsäußerung Grund genug, einen langjährigen untadeligen Staatsdiener als „Rechtsextremisten“ zu führen?
Oder, der Verfassungsschutz teilt auch mit:
„Der Rechtsextremist Bernhard Schaub erwähnte Ihren Mandanten in einem Schreiben vom 24. Februar 2020 an Heinrich XIII. Prinz Reuß zum Thema „Weiterexistenz des Deutschen Reiches“ und „deutsche Souveränität“. Herr Schaub vertrat darin die Auffassung, dass Herr Dr. Maaßen „ein strammer Republikaner zu sein scheint“.
Also, wenn ein Rechtsextremist eine Aussage von Maaßen gefallen hat, dann reicht das mit zur Begründung, warum der dann fortan vom Verfassungsschutz überwacht wird?“
Ich bin kein Geheimdienstler, aber solche Begründungen überzeugen mich nicht, um einem Mann seine elementaren Bürgerrechte streitig zu machen. Überhaupt nicht. Nicht in Deutschland.
Brauchen wir überhaupt einen Verfassungsschutz?
Klar brauchen wir den angesichts der Gefährdungen unseres Staates durch islamistische Terrorzellen, angesichts von antifa und Reichsbürgern, die vor schlimmen Gewalttaten nicht zurückschrecken.
Und auch die Gruppe um den ominösen Heinrich XIII. Prinz Reuß und seine durchgeknallte Esoterik-Gang ist nicht witzig, wenn sie das Bundestagsgebäude für einen bewaffneten Angriff auf die Regierung ausspähen und zeitgleich in Kellern Waffen und Munition horten. Wenn eine ehemalige Bundestagsabgeordnete verwickelt ist und ein Elitesoldat der KSK.
Aber was hat das mit Hans-Georg Maaßen zu tun?
Ich erschrecke mich selbst, dass mir der Gedanke nicht mehr aus dem Kopf verschwindet, dass das mit seiner geplanten Parteigründung zu tun haben könnte. Mit seiner klaren Ablehnung von „Brandmauern“ und seiner Bereitschaft, nach einem Wahlerfolg auch Gespräche mit der AfD führen zu wollen.
Das kann doch nicht durchgehen in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Nicht bei der bekannten Faktenlage. Wir sind nicht Russland, hier hat jeder Bürger Grundrechte. Auch wenn er Hans-Georg Maaßen heißt und konservativ ist.
Ein Bekannter stieß mich letztens darauf, dass es unter den westlichen Staaten nur ganz wenige gäbe, deren Inlandsgeheimdienst Parteien überwachen dürfe, die von den Bürgern ins Hohe Haus gewählt wurden. In den meisten demokratischen Staaten ist das ein absolutes Tabu.
Bildquelle:
- Hans-Georg_Maaßen: jörg fleischhauer