Berlin – Zur heute in Berlin stattfindenen Abstimmung über die sogenannte Ehe für Alle im Deutschen Bundestag hat der CDU-Abgeordnete Sven Volmering aus Bottrop die folgende Persönliche Erklärung verfasst, die TheGermanZ als Beitrag zur Debatte dokumentiert:
von SVEN VOLMERING, MdB
Nach reiflicher Überlegung werde ich heute gegen die sogenannte „Ehe für alle“ stimmen, auch im Bewusstsein, dass mir diese Position von nicht wenigen Menschen negativ ausgelegt wird, als „falsch“, „hinterwäldlerisch“, „spießig“, „homophob“, „reaktionär“, „enttäuschend“. Ich sei wegen meiner Position „nicht mehr wählbar.“ Dies habe ich von Menschen gehört, die ich persönlich kenne, aber auch von Bürgern. Mit dieser Kritik muss und werde ich natürlich leben. Unterschiedliche Positionen gehören zur Politik. Nachdenklich macht mich, dass es viele Menschen gibt, für die Toleranz und eine „Gewissensentscheidung“ immer nur gelten, solange diese ihre eigenen Positionen und Haltungen stärken. Toleranz ist keine Einbahnstraße. Ich respektiere die Argumente der Befürworter der „Ehe für alle“ und ich werde selbstverständlich den Bundestagsbeschluss anerkennen. Und ja, es freut mich, dass sich nun homosexuelle Menschen, die ich kenne, ihren Traum einer Ehe erfüllen können. Aber ich erwarte ebenfalls den gleichen Respekt für meine Entscheidung.
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es viele Befürworter der „Ehe für alle“, aber eben auch sehr viele Befürworter der „klassischen Ehe“. Eine „Gewissensentscheidung“ im Deutschen Bundestag bedeutet, dass man den Menschen, die eine andere Meinung vertreten, Respekt zollt und akzeptiert. Hochmut in die eine oder andere Richtung, belehrende Aussagen mit erhobenen Fingern sind bei dieser schwierigen Frage verfehlt. Ich bin sehr stolz, wie einfühlsam die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diese Debatte am Dienstag geführt hat. Jeder Abgeordnete meiner Fraktion, den ich kenne, hat sich darüber Gedanken gemacht, sich ausgetauscht, diskutiert. Die Häme, die von manchem politischen Wettbewerber nun ausgeschüttet wird, verwundert mich. Ich stehe an keiner Stelle dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit all seinen Rechten und Pflichten kritisch gegenüber.
Zum parlamentarischen Verfahren möchte ich Folgendes anmerken. Es ist sicherlich richtig, dass die Kanzlerin die Frage der „Ehe für alle“ mit Blick auf die nächste Legislaturperiode zu einer Gewissenentscheidung erklärt hat. Einen Vertrauensbruch, manche sprechen sogar von einem Koalitionsbruch, hat die SPD dennoch begangen. Im Koalitionsvertrag war die „Ehe für alle“ nicht vereinbart. Nun gemeinsam mit Linken und Grünen Abstimmungen innerhalb von wenigen Tagen durchzusetzen, die zu einer Gewissensentscheidung erklärt worden sind, erscheint mir gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht angemessen.
Bei der Debatte über die Sterbehilfe hat sich der Deutsche Bundestag in seiner Gesamtheit und nicht nur in einem federführenden und einigen mitberatenden Ausschüssen über diese Thematik ausgetauscht. Es stellen sich mir eine Reihe von Fragen, die teilweise bis heute unbeantwortet geblieben sind. Als Beispiel nenne ich die Frage, ob das Grundgesetz nicht geändert werden muss? Ich bin als Abgeordneter verpflichtet, bei meinen Entscheidungen zu berücksichtigen, was das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagen. Auch wenn manche dies vergessen. Dafür wurde ich gewählt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Ehe zwischen Mann und Frau und daraus resultierend die Familie unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt. Entscheidend hierfür war die Tatsache, dass aus einer solchen Verbindung Kinder hervorgehen können. Bis heute wurde diese Position, der ich uneingeschränkt zustimme, vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt.
Mein Kenntnisstand ist der, dass die Bundesregierung bislang immer den Standpunkt vertreten hat, dass für eine Änderung des Ehebegriffes das Grundgesetz geändert werden muss. Die Änderung des BGB reicht meiner Meinung nach nicht aus.
Ich weise auf einen anderen Aspekt der Diskussion hin. Der Begriff „Ehe für alle“ erweckt einen falschen Eindruck und eröffnet den Interpretations- und Handlungsspielraum für eine weitere Öffnung der Ehe. Ich mache darauf aufmerksam, dass aus gutem Grund in Deutschland Kinderehen und Polygamie verboten sind. Eine „Ehe für alle“ kann es daher gar nicht geben. Verbunden mit der Öffnung der Ehe ist auch das uneingeschränkte Adoptionsrecht. Ich unterstütze nach wie vor das strenge Verfahren, das bei einer Adoption anzuwenden ist. Ich stehe dabei auf dem Standpunkt, dass z.B. ein heterosexuelles Ehepaar von Mann und Frau, welches die rechtlichen Voraussetzungen einer Adoption erfüllt, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Kinder zu zeugen und oftmals einen sehr leidvollen Weg auf dem Weg zu einer Adoption auf sich nehmen muss, einem homosexuellem Paar, welches theoretisch nie in der Lage sein kann, Kinder zu zeugen, bei der Entscheidung über die Adoption vorzuziehen ist. Und um weiteren Diskussionen vorzubeugen, sage ich ganz deutlich, dass ich das Instrument der Leihmutterschaft ablehne.
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- Sven_Volmering_CDU: sven volmering mdb