DÜSSELDORF – Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hat die „Bundes-Notbremse“ und Bundeskanzlerin Merkel scharf kritisiert. „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.
Merkel hatte zuvor in einem Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorge, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen könne – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten.
„Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“, hielt Heusch jetzt. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, so der Verwaltungspräsident.
Die Corona-Pandemie hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr fest im Griff. „Mit der Pandemie waren völlig neue Rechtstfragen zu beantworten“, sagte Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Im Bereich des Infektionsschutzrechts sind beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 275 Verfahren eingegangen, 208 Verfahren seien erledigt worden, die Verfahren wurden in vier Kammern bearbeitet.
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