Dubiose Geschäfte mit Mosambik: Millionen-Geldbuße für Schweizer Credit Suisse

ARCHIV - Die Schweizer Großbank Credit Suisse ist zu einer Millionenstrafe verdonnert worden. Foto: Gaetan Bally/KEYSTONE/dpa

BERN – Die Schweizer Bank Credit Suisse hat wegen dubioser Geschäfte mit Mosambik eine hohe Geldbuße erhalten. Zudem erteilte die Aufsichtsbehörde Rügen, weil Mitarbeiter bespitzelt wurden.

Im Fall Mosambik akzeptierte sie einen Vergleich in den Vereinigten Staaten und Großbritannien mit Strafzahlungen von insgesamt rund 475 Millionen Dollar (408 Mio Euro), wie das US-Justizministerium und die Börsenaufsicht SEC am Dienstag (Ortszeit) in Washington mitteilten. Die Credit Suisse (CS) erklärte sich zufrieden damit, einen Schlussstrich unter die Verfahren ziehen zu können.

Die britische CS-Tochtergesellschaft war laut Vorwurf von 2013 bis 2016 in ein umfassendes Bestechungskomplott verwickelt. Konkret gehe es um staatlich garantierte Großkredite und Anleihen, mit denen angeblich unter anderem ein Fischereiprojekt in Mosambik finanziert werden sollte, teilten die Behörden mit. Tatsächlich seien aber korrupte Regierungsvertreter des südostafrikanischen Staates geschmiert worden. Zudem sollen sich auch Investmentbanker der Credit Suisse selbst bereichert haben. Die Behörden legten der Credit Suisse Irreführung von Investoren und mangelnde interne Kontrollen zur Last.

Die schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) erließ Auflagen, die die Credit Suisse im Kreditneugeschäft mit finanzschwachen Staaten nun erfüllen muss. Das Mutterhaus der Bank sei seiner Aufsichtspflicht beim Risikomanagement nicht nachgekommen.

Die Beschattung von Mitarbeitern durch die Bank war 2019 ans Licht gekommen. Der Topbanker Iqbal Khan, der zur Konkurrenz UBS wechseln wollte, entdeckte Privatdetektive, die sein Ex-Arbeitgeber auf ihn angesetzt hatte, und es kam auf einer Straße zu einem Handgemenge. Nach Angaben der Finma war das nicht der einzige Fall. Von 2016 bis 2019 seien sieben Observationen geplant und größtenteils auch ausgeführt worden, auch zur Beschattung von «Drittpersonen im Ausland». Die Finma stellte schwere Verletzungen der Aufsichtspflicht fest und verfügte unter anderem, dass geplante Beschattungen künftig von der obersten Führungsebene genehmigt werden müssen. Zwei CS-Mitarbeiter wurden gerügt, gegen drei weitere wurde ein Prüfverfahren eröffnet.

Bildquelle:

  • Credit Suisse: dpa

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