von MICHAEL STING
BERLIN – Es gibt kaum einen Satz, den Politiker nach einer schweren Straftat verwenden wie den folgenden: „Der oder die Täter müssen bestraft werden mit der vollen Härte des Rechtstaates“.
Im Prinzip ein richtiger Gedanke. Doch es stellt sich die Frage, wie hart diese Hand tatsächlich in Deutschland ist.
Zugegeben, es ist natürlich gut und richtig, dass es für Häftlinge und Angeklagte Rechte gibt, in dem man sich von Brot und Wasser, dem Anlegen mittelalterlicher Ketten, distanziert und dem Angeklagten ein schnelles Verfahren garantiert. Ebenso wie die Unschuldsvermutung während der Untersuchungshaft. Kritisch wird es allerdings, wenn der anständige Bürger den Eindruck gewinnt, dass der Straftäter für seine Taten nicht die entsprechenden Sanktionen und Bestraffungen erhält.
Und noch weniger Verständnis bringt der Bürger auf, wenn diesen Leuten Leistungen zu teil werden, die sich der einfache anständige Bürger nicht leisten kann. Ich nenne Ihnen mal drei konkrete Beispiele:
Ab einer bestimmten Haftzeit steht jedem Gefangen eine Fußpflegebehandlung zu. Die muss er zwar selbst bezahlen, allerdings umfasst dieser einfache Besuch die Überwachung durch zwei Justizvollzugsbeamte, das Bereitstellen eines Einsatzfahrzeuges sowie den dazugehörigen Sprit.
Aber einer Haftzeit von zwei Jahren, steht jedem Gefangenen eine vollständige Zahnbehandlung samt Zahnersatz zu. Inklusive operativer Behandlungen, die vollständig vom Staat übernommen werden.
Jeder Häftling hat grundsätzlich das Recht auf eine Einzelzelle und darf nur im Notfall nach einer entsprechenden Zumutbarkeitsprüfung doppelt belegt werden (. Vgl. § 14 StVollzG NRW ) Aktive Soldaten werden in den meisten Fällen noch in 3- bis 8-Mann-Stuben untergebracht. Offenbar darf man staatstreuen Menschen solch eine Belegung zumuten, Straftätern aber nicht.
Für mich stellt sich hier die Frage, wie es sein kann, dass diese Leute weiterhin die Möglichkeiten der Gesellschaft nutzen können, obwohl gerade der Freiheitsentzug die Vorteile des anständigen Verhaltens offenbaren sollen. Und wie kann es sein, dass Häftlinge Leistungen erhalten, die dem normalen Bürger ohne entsprechende Zusatzzahlungen aus eigener Tasche nicht möglich sind?
Kommen wir zu einem ganz heiklen Punkt
Kriminelle Flüchtlinge erhalten des Recht, einen vollständigen Integrationskurs zu absolvieren. Der ein oder andere wird sich vermutlich jetzt die Frage stellen, warum ich das kritisiere, da doch Integration das meist gewünschte Ziel der Einwanderung ist. Doch für mich ist der Fall klar. Diese Menschen, die schwere Straftaten begangen haben unter dem Mantel der Schutzsuche, haben aus meiner Sicht Ihre Chance verwirkt, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden. Und bei diesen Leuten ist eine Abschiebung der einzig richtige Weg.
Experten zu diesem Thema wie der Security Unternehmer und Sicherheitsberater Michael Kuhr bestätigen, dass Maßnahmen wie die der Abschiebung und harte Haftbedingungen die einzigen Möglichkeiten sind, um Kriminelle insbesondere mit Migrationshintergrund abzuschrecken.
Was die Kernziele eines Strafvollzuges sind, wird im Strafvollzugsgesetz vom 16 März 1976 des Bundes festgehalten, welches durch die Föderalismusreform mit Wirkung zum 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen ist. Im StVollzG NRW heißt es in § 1:
„Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe hat darüber hinaus die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.“
Und in Paragraph 2 Absatz 1:
„Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen.“
Was mich persönlich an dieser Stelle verärgert ist die Beschreibung der allgemeinen Lebensverhältnisse. Denn offenbar wird hier von staatlicher Seite ein Lebensverhältnis präsentiert, mit dem sich der Normalbürger kaum noch identifizieren oder dass er selbst leisten kann. Zumal in vielen Haftanstalten die deutsche Sprache immer weniger auf der Tagesordnung steht.
Und geht es nach dem britischen Philosophen und Urvater des Liberalismus John Locke, liegt der Sinn eines Strafvollzuges nicht nur in der Resozialisierung und der Sicherheit der Allgemeinheit, sondern auch in Form der Wiedergutmachung des Schadens an der Gesellschaft. Und davon ist aus meiner Perspektive nichts im Gesetz zu finden.
Das Ganze erinnert mich an ein Zitat von Commissioner Gordon aus dem Film „The Dark Knight Rises“:
“There’s a point, far out there when the structures fail you, and the rules aren’t weapons anymore, they’re… shackles letting the bad guy get ahead”
Bildquelle:
- Gitter_Zaun: dpa