von MARTIN D. WIND
NEUSS – Die älteste Partei Deutschlands hat große Probleme. Der Bundeswahlausschuss unter Leitung von Georg Thiel fährt mit der „Deutsche Zentrumspartei“ (Zentrum) Schlitten: Was dem zähen Ringen Bismarcks gegen das Zentrum und deren Beschimpfung als „Reichsfeinde“ und was den Nationalsozialisten (NSDAP) 1933 mit dem Befehl zur „Selbstauflösung“ oder auch den internationalen Sozialisten des kommunistischen Unrechtsregimes der Sozialistischen Einheitspartei (SED, heute „DIE LINKE“) mit einem „Parteiverbot“ nicht gelang, könnte nun durch einen Verwaltungsakt aus den Kemenaten der Paragraphenreiterei erfolgreich umgesetzt werden.
Es wirkt erschreckend, was die kleinliche Grundlage des Vorgehens gegen das Zentrum ist: Parteien müssen regelmäßig Rechenschaft über ihre finanziellen Verhältnisse ablegen. Tun sie das sechs Jahre nicht, verlieren sie die Rechtsstellung als Partei. Geprüft werden die Berichte vom Bundeswahlausschuss. So weit bestehendes Recht. Nun wird offenbar kurz vor der Bundestagswahl 2021 eine Regelung ausgegraben, von der Otto Normalbürger bisher wahrscheinlich kaum etwas wusste: Den Berichten müssen ab einem Schwellenwert von 5000 Euro Vermögen/Einnahmen Testate von Wirtschaftsprüfern beiliegen, um nicht die „Rechtsstellung als Partei“ zu verlieren. Das Zentrum, das heute nach eigenen Angaben etwa 600 Mitglieder hat und in einigen Kommunalparlamenten verteten ist, hatte dieses Testat nicht beigelegt.
Die Veröffentlichungen des Bundestages zu diesem Sachverhalt lassen erkennen, dass diese Regelungen 2016 beschlossen wurden. Offenbar bestand Handlungsbedarf. Wer den verursacht hat, wird ohne Durchforstung der Akten kaum zu erfahren sein. Die Verwaltung gibt sich bedeckt und von den etablierten Parteien wird kaum jemand von sich behaupten: „Wir haben es so dreist und bunt getrieben, dass wir uns selbst die Zügel anlegen mussten.“
Nun könnte man also sagen: „Das ‚Zentrum‘ ist doch selbst schuld. Die Regelung besteht seit 2016, ist veröffentlicht, bekannt und zu befolgen.“ Das ist formal korrekt. Aber: Die Regelung war schon seit der Novellierung 2016 ‚umstritten‘. Das Bundestagspräsidium hatte bereits in der Vergangenheit die Parlamentarier aufgefordert, den Schwellenwert von 5000 Euro anzuheben, da er in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten eines Testats stünde: „Bereits im letzten Bericht wurde darauf hingewiesen, dass zumal angesichts des Zeitablaufs seit der Einführung dieser Betragsgrenzen eine Überprüfung angebracht wäre, ob die gesetzlichen Schwellenwerte noch zeitgemäß sind. Insbesondere erschiene ein deutlich höherer Schwellenwert bei den Einnahmen angezeigt, da es einer Partei bei Einnahmen in Höhe von 5.001 Euro neben der eigentlichen politischen Arbeit kaum noch möglich sein dürfte, Geld für die Bezahlung eines Wirtschaftsprüfers zurückzulegen.“ (BtD 19/30520, 5.2.2.2, S. 17).
Kleine Parteien mit geringen Einnahmen und/oder Vermögen sind so unverhältnismäßig stark in der politischen Arbeit behindert. Versierte Beobachter aus Berlin behaupten, genau das sei eines der – eigentlichen – Ziele der Verschärfung gewesen: „Die Etablierten“ wollten sich so kleine und lästige Konkurrenz vom Leibe halten. Die scheitere zwar regelmäßig an der Fünf-Prozent-Klausel, aber bei knappen Wahlausgängen würden sie trotzdem politisch wirksam, weil sie ge(wichtige) Wähleranteile abspenstig machten.
Das Zentrum ist eine Partei aus dem bürgerlich-christlichen und konservativen Milieu. Sie hatte nach 1945 und mit der Gründung der überkonfessionellen CDU im demokratischen Teil Deutschlands massive Verluste an Anhängern und Wählern zu verkraften. Im Verhältnis zur vorherigen Bedeutung, wurde sie bis zur Wirkungslosigkeit dezimiert. Nun hat die Politik der CDU – die Hauptprofiteurin des Aderlasses beim Zentrum – in der Ära Angela Merkel viele politisch heimatlos gewordene konservative, bürgerliche und christliche Bürger dazu bewegt, sich nach Alternativen umzusehen.
Wollen die etablierten Parteien nicht den Eindruck erwecken, sie würden per Geschäftsordnungstricks durchregieren oder Gesetze erlassen, die zwar die eigentliche Stoßrichtung geschickt tarnen, dennoch Wirkung entfalten, von denen nur sie profitieren, sollten sie eilends dem Anliegen des Präsidenten des Bundestages Folge leisten, den Schwellenwert sinnvoll anzugleichen. Nur so kann die Vielfalt der politischen Landschaft in unserer Demokratie nicht noch abhängiger von den Zahlungen der Großspender oder Interessengeleiteten werden.
Was immer das Parlament entscheidet, es wird auf den Status des Zentrums als Partei kaum noch Einfluss haben. Der Vorstand des Zentrums hatte eine Pressemitteilung veröffentlicht, die die dramatische Lage beschrieb. Erstaunlicherweise wurde diese Mitteilung aber zurückgezogen. Jetzt wird es noch delikater: Nun kommt das Bundesverfassungsgericht ins Spiel. Die Redaktion von TheGermanz erfuhr, dass einige Vorstandsmitglieder die Pressemitteilung als problematisch erachteten und die Rücknahme durchsetzten: Begründung: Man wolle vor das BVfG ziehen und die Veröffentlichung könne sich negativ auf dessen Urteil auswirken.
Bildquelle:
- Zentrumspartei: zentrum