Liebe Leserinnen und Leser,
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist klar in der Sache und juristisch gut begründet. Der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag steht grundsätzlich ein Sitz im Präsidium des Parlaments zu – so wie den anderen Fraktionen auch. Die Richter stellten klar: Natürlich darf die AfD einen Kandidaten fürs Präsidium zur Wahl stellen, und es muss sichergestellt werden, dass diese Wahl korrekt verläuft. Aber gewählt ist jeder Kandidat eben erst dann, wenn er eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Und wenn die gewählten Abgeordneten unserer Volksvertretung, gewählt von den Bürgern in einer freien, gleichen und geheimen Wahl, dann nicht für den AfD-Kandidaten stimmen, dann kommt er oder sie eben nicht ins Präsidium. Rechtlich einwandfrei, freie Entscheidung freier Abgeordneter, genau nach den Regeln – aber falsch.
Denn das Trauerspiel, das die Mehrheit im Bundestag nun seit 2017 mit der AfD vorführt, ist etwas, das in einem Rechtsstaat nicht so sein darf. Einer politischen Kraft, die in allen Landtagen, vielen Kommunalparlamenten in Deutschland und im Europaparlament vertreten ist, die bei zwei Bundestagswahlen jedes Mal zwischen 5,5 und sechs Millionen Stimmen von Mitbürgern erhalten hat, die darf nicht wie ein Paria behandelt werden. Der darf man weder einen Sitz im Präsidium des Parlaments noch die ihr zustehenden drei Ausschussvorsitzenden-Positionen verweigern. Denn andernfalls sendet man ein Signal in die Bevölkerung: Diejenigen, die die Macht haben, entledigen sich mit Tricksereien ihre Verpflichtung zum demokratisch einwandfreien Umgang mit einer Oppositionspartei.
Die AfD ist unbequem im Bundestag, manchmal nerven Redebeiträge und das Auftreten einzelner Abgeordneten. Ja, und weiter? Auch Abgeordnete anderer Parteien nerven, selbst Ministerinnen nerven, auch solche nerven, die – wie einst Grüne und Linke – ebenso ausgegrenzt wurden wie heute die AfD. Zur Demokratie gehört aber unbedingt der Schutz von Minderheiten. Es gehört unbedingt dazu, dass man auch diejenigen ertragen muss, die man sich gern wegdenken möchte. Doch – frei nach Merkel – jetzt sind sie nun mal da. Also behandelt sie auch fair!
Das Thema hat ja noch viele weitere Facetten. Nehmen Sie die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die vom früheren CDU-Urgestein Erika Steinbach geleitet wird, eine beeindruckende Frau, die jahrelang das Gesicht und die Stimme von Millionen Heimatvertriebenen war. Mit dem zweiten Einzug der AfD in den Bundestag steht ihrer Stiftung wie allen anderen Stiftungen der Bundestagsparteien Geld aus dem Bundeshaushalt (und auch aus allen landeshaushalten) zu für ihre politische Bildungsarbeit. Politische Willensbildung des Volkes und so… Im Bundeshaushalt bedienen sich alle Parteien regelmäßig üppig aus dem prall gefüllten Staatssäckel. Nur die AfD ist nicht einmal ausgewiesen dort mit einem eigenen Haushaltstitel.
Die etablierten Parteien wissen natürlich, dass sie verpflichtet sind, der AfD die gleichen Rechte wie allen anderen großen Parteien zu gewähren. Aber sie tun es nicht. Und warum? Weil sie die Macht haben, es zu blockieren. „Sollen die doch vor Gericht ziehen“, sagte mir mal einer von der CDU lakonisch. Dann bekommen „die“ nach zwei Jahren ein Urteil und dann auch Geld. Aber bis dahin eben nicht. Millionen, die ihnen vorenthalten werden.
Ein Staat, demokratische Institutionen, die ihre eigenen Regeln nicht ernstnehmen, schaden dem demokratischen System insgesamt. Und zumindest mir ist auch egal, ob es um die AfD geht, ich würde das auch schreiben, wenn es die Kommunisten oder die Grünen beträfe. Das, was unseren Staat – alle westlichen Demokratien – auszeichnet, ist genau, dass das Recht und die Regeln für alle gelten sollten. Und wenn man das aus purer Arroganz der Macht einfach aushebelt, darf man sich nicht wundern, wenn sich immer mehr Menschen von diesem eigentlich so großartig gedachten Staat abwenden.
Mit herzlichen Grüßen,
Ihr Klaus Kelle
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