Der „Game Changer“ aus Weimar: Sie werden alles tun, um das Urteil zu kassieren

von KLAUS KELLE

WEIMAR – Das aufsehenserregende Urteil eines Weimarer Amtsrichters hat im politischen Erfurt und Berlin Empörung ausgelöst. Und diese Empörung erscheint so überzogen, dass sich die Frage geradezu aufdrängt, wie ernst es unser Staat eigentlich noch meint mit der Gewaltenteilung und der unabhängigen Gerichtsbarkeit, auf die wir einmal alle so stolz waren.

Der Richter in Weimar hat auf die Klage von Eltern zweier Kinder unterschiedlicher Schulen entschieden, dass die „Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen“. Und er hat für diese beiden Schulen genau diese Maßnahmen untersagt (Az.: 9 F 148/21). Ein echter „Game Changer“, wie mir ein Freund aus Erfurt am Abend schrieb.

Geklagt hatte eine Mutter aus Weimar, die behauptet, „dass durch den für ihre Kinder in deren Schulen geltenden Zwang, eine Gesichtsmaske zu tragen und untereinander und zu anderen Personen Mindestabstände einzuhalten, das Wohl ihrer Kinder gefährdet sei.“ Die Kinder besuchen danach eine achte und eine dritte Klasse in zwei Weimarer Schulen.

Konkret ordnete das Gericht jetzt an, den „Leitungen und Lehrern der Schulen“ der beiden Kinder, deren Eltern vor Gericht gezogen waren, zu untersagen, „für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben: Im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen, Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen, sowie an Schnelltests zur Feststellung des Virus Sars-CoV-2 teilzunehmen“.

Das Gericht stellt es also nicht ins Belieben von Schule oder Eltern, ob sie sich daran halten wollen, sondern es untersagt, dass auch Eltern und Kinder, die für das Tragen von Masken sind, dies noch dürfen. An diesen beiden Schulen im Freistaat Thüringen. In der Begründung stellte der Richter unter anderem den „fehlenden Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte“. Ach ja, und die „Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens“, wird auch noch festgetellt.

Und was jetzt?

Gerichte sind bekanntlich unabhängig in Deutschland. Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis müsste die Landesregierung des – übrigens eigentlich von der Bevölkerung abgewählten und nur durch die CDU im Amt gehaltenen – Bodo Ramelow (Linke) auf Basis des Urteils erstmal morgen früh für alle Schulen im Lande die Masken- und Abstandspflicht aussetzen. Ich bin echt gespannt, aber ich erwarte von dieser Landesregierung in Thüringen auch nichts. Im Gegenteil, Ramelos Parteigenosse Steffen Dittes, stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Linken im Landtag, gab auf Twitter schon den Ton vor:

„Erkenntnisse zu Infektionen insbesondere bei den Mutanten wurden verantwortungslos ignoriert, höchst umstrittene Auffassungen einer Gutachterin zur Grundlage der Entscheidung gemacht, die Schüler:innen und Lehrer:innen gefährdet.“

Warum Dittes wohl offenbar bewusst Rechtsschreibfehler in seinen Tweet eingefügt hat, lassen wir hier mal beiseite. Aber Fakt ist, dass diese Leute und die große Chefin im Kanzleramt mit Sicherheit nicht beeindruckt sein wird, dass nun zum wiederholten Male deutsche Gerichte die angeordneten Corona-Maßnahmen massiv in Zweifel ziehen. Das Urteil eines Amtsgerichts ist natürlich erstinstanzlich, das bedeutet, es kann (und wird) Einspruch eingelegt werden bei der nächsthöheren Instanz. Dittes hat inzwischen mitgeteilt, dass das Thüringer Justizministerium bereits „Rechtsmittel zur schnellen Überprüfung der einstweiligen Anordnung im weiteren gerichtlichen Verfahren“ eingeleitet hat.

Bildquelle:

  • Das-Behoerdenschild-mit-der-Aufschrift-Amtsgericht-Weimar-: dpa

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.