Das ist neu: Eine rot-rot-grüne Landesregierung will auf einmal keine direkte Demokratie mehr

von ALEXANDER HEIN

Erfurt – Im Streit um die umstrittene Gebietsreform in Thüringen geht die rot-rot-grüne Landesregierung rechtliche Wege gegen einen Volksentscheid. Geplant ist die Reduzierung der Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte. Laut einer dpa-Meldung einigte sich die regierungskoalititon jetzt auf eine Normenkontrollklage zur Prüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform vor dem Weimarer Verfassungsgericht. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hält dabei sowohl eine rechtliche Prüfung, als dennoch auch Verhandlungen mit den Initiatoren des Volksbegehrens für notwendig. Zahlreiche Thüringer Kommunen legten Protest ein. Im vergangenen Jahr wurden in Thüringen deshalb über 40.000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt und als gültig bestätigt. Für den südlichen Landkreis Sonneberg wurde sogar offen über einen Übertritt nach Bayern diskutiert.

Die drei Thüringer Regierungsparteien Linke, SPD und Grüne stehen mit diesem Schritt im Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen nach mehr Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie vor ihrer Regierungszeit. Nun richtet sich ein solches Bürgeranliegen jedoch gegen die Gebietsreform als ein Kernanliegen der rot-rot-grünen Koalition des Freistaats. Mit diesem Widerspruch entlarve sich die Koalition selbst und scheitere an ihren eigenen Ansprüchen, kommentierte der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Gruhner. „Die rot-rot-grüne Koalition verhält sich wie das Politbüro. Eine kleine Nomenklatura rot-rot-grüner Funktionäre verklagt aus Angst vor der Mehrheit das eigene Volk. Die Koalition schürt so massiv Politikverdrossenheit“, ließ Gruhner als Landeschef der Jungen Union (JU) ausrichten. Es sei immer ein Fehler, gegen das eigene Volk zu klagen. Besonders in den neuen Bundesländern weckten solche Vorgehensweisen alte Erinnerungen.

Die Regierungskoalition gibt sich alle Mühe, ihren Schritt zu rechtfertigen. Demnach stehe die Gebietsreform unter einem Haushaltsvorbehalt. Die Thüringer Verfassung sehe für einen solchen Fall kein Volksbegehren vor. Allein das Landesparlament hätte hier zu entscheiden.

 

Bildquelle:

  • Thüringen: pixabay

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