Gastbeitrag der Bundestagsabgeordneten SYLVIA PANTEL (CDU)
Für mich ist die Familie die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Familien sollen Geborgenheit und Schutz bieten. Sie stärken den sozialen Zusammenhalt. Die Familien in Deutschland sind nach wie vor die Grundlage gegenseitiger Verantwortungsübernahme. Ziel politischen Handelns muss es sein, Familien den nötigen Handlungsspielraum und die richtigen Rahmenbedingungen zu verschaffen, damit sie ihr Familienleben selbst gestalten können.Sie brauchen den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, wie dies auch wörtlich im Grundgesetz verankert ist.
Art. 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Die derzeitige Familienpolitik orientiert sich an den Maßstäben einer Erwerbsarbeit im Arbeitnehmerverhältnis. Familien werden durch die politischen Rahmenbedingungen dahingehend beeinflusst, dass Väter und Mütter als Vollverdiener berufstätig sein sollen und die Kinder möglichst früh in die Betreuung gegeben werden.Die Familienarbeit in der eigenen Familie erhält derzeit kaum Anerkennung.
Entschließt sich ein Elternteil zu Hause zu bleiben und in Vollzeit die eigenen Kinder zu betreuen, ergeben sich daraus neben den direkten Gehaltseinbußen und der mangelnden gesellschaftlichen Anerkennung mitunter existenzielle Nachteile im Hinblick auf die Alterssicherung. Durch diese Nachteile stehen Eltern nicht vor einer wirklichen Auswahl zwischen Betreuung zu Hause oder durch eine Kita.
Der Staat gibt viel Geld für die professionelle Betreuung von Kindern in Kitas und Kindergärten aus. Ein Kindergartenplatz kostet die Kommunen sehr viel Geld, je nach Stadt zwischen 1500 und 2000 Euro pro Kind pro Monat und die Elternbeiräte kommen noch dazu.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld wurde vielfach falsch interpretiert. Das Gericht kippte das Betreuungsgeld aus formalen Gründen. Die Verfassungsrichter betonten aber zugleich, dass es dem Staat nicht zustehe, bestimmte Familienmodelle zu fördern oder zu benachteiligen. Ganz im Gegenteil entsteht für den Staat als Garant des Elternrechts aus Art. 6 GG eine Verpflichtung, für gleichwertige Lebensverhältnisse der Familien zu sorgen. Das heißt eben auch, für eine echte Wahlfreiheit der Eltern zu sorgen.Davon sind wir leider weit entfernt.
Die Betreuungsfinanzierung müßte ausgebaut werden. Eltern könnten einen fixen Betrag zur Verfügung gestellt bekommen und müßten sich versichern.Die Eltern könnten dann auswählen, ob sie dieses Geld nutzen um ihr Kind in die Fremdbetreuung zu geben, oder ob sie selbst ihr Kind betreuen. Solch eine Leistung hätte zwei ganz wesentliche Vorteile. Erstens würden Eltern von diesem Betrag Beiträge in Kranken- und Rentenversicherung zahlen und so Absicherungslücken schließen. Der zweite Vorteil wäre, dass die Auszahlung der Leistung an die Eltern an die Vollständigkeit der Kindervorsorgeuntersuchungen, an ausreichende deutsche Sprachkenntnisse der Eltern, sowie an den Besuch von Elternkursen- und Fortbildungen gebunden werden könnte.Bindung benötigt Zeit, geben wir die unseren Kleinkindern ?
Bildquelle:
- Sylvia_Pantel_CDU: sylvia pantel