BGH entscheidet: Vermieter dürfen noch für einige Zeit Kabel-TV abrechnen

ARCHIV - Der Eingangsbereich zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE – Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden – und die Kosten abrechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass das nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Zum 1….

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Bildquelle:

  • Bundesgerichtshof: dpa

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