Bewährung für 87-Jährigen nach Tod seiner Frau

Der Angeklagte im Landgericht Lüneburg neben seinem Anwalt Thorsten Heß. Foto: Sina Schuldt/dpa

LÜNEBURG – Mehr als 40 Jahre pflegt ein Mann seine Ehefrau liebevoll nach einem Fahrradunfall, zeitweise liegt sie im Koma und zuletzt leben beide gemeinsam im Heim.

Als er selbst immer gebrechlicher wird, glaubt er keinen anderen Ausweg zu haben, als sie zu töten. Am Muttertag 2020 nimmt der zunehmend demente Senior ein Küchenmesser und ersticht seine Frau. Er will mit ihr sterben, aber dafür fehlt dem im Gerichtssaal zitternden Angeklagten wohl die Kraft. Der 87-Jährige wurde am Montag vom Lüneburger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, auch weil er alles gestanden hat.

Die Kammer in Niedersachsen verhängte nach drei Verhandlungstagen zwei Jahre Haft für einen minderschweren Fall des Totschlags. Die Bewährungszeit dafür wurde auf drei Jahre festgesetzt, der Angeklagte muss die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter Franz Kompisch sprach in seiner Begründung von einer menschlichen Tragödie, die sich in einem Heim abgespielt habe. Die kaum mehr ansprechbare, 87 Jahre alte Frau lag nach der Gewalttat mit gefalteten Händen auf ihrem Bett. «Das ist kein klassischer Totschlag», sagte Kompisch. Die Tat sei von einem hochbetagten, verzweifelten Mann in einer psychischen Ausnahmesituation begangen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor wegen des hohen Alters ebenfalls auf minderschweren Totschlag mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Der Verteidiger berief sich in seinem Antrag auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem erweiterten Suizid, der ebenfalls gescheitert war. Er forderte einen Strafrahmen von nicht mehr als eineinhalb Jahren.

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Bildquelle:

  • Prozess in Lüneburg: dpa

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