Betrug bei Asylverfahren: Schein-Vaterschaften als Geschäftsidee

Herbst 2015: Armbänder in verschiedenen Farben für unterschiedliche Gruppen von Flüchtlingen. Foto: Angelika Warmuth

Berlin – Deutsche Männer sollen in zahlreichen Fällen zum Schein Vaterschaften anerkannt und dafür von Asylbewerberinnen bezahlt worden sein. Auf diesem Weg erhielten die schwangeren Frauen oder Mütter Bleiberecht in Deutschland.

Das Bundesinnenministerium schätzt die Zahl der Fälle bundesweit auf eine Größenordnung im mittleren vierstelligen Bereich, also etwa 5000 Fälle pro Jahr. Die entsprechenden Gesetze wurden gerade geändert, die Neuerungen sind allerdings noch nicht in Kraft. Künftig dürfen Ausländerbehörden bei Missbrauchsverdacht dann eine Prüfung einleiten und eine betrügerische Vaterschaftsanerkennung verhindern.

Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), erklärte am Dienstag: «Das Geschäftsmodell der Aufenthaltserschleichung mittels Scheinvaterschaften ist ein bundesweites Phänomen. Wir gehen zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.»

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft werden monatlich eine Vielzahl von Fällen festgestellt. «Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt haben», sagte ein Sprecher dem Sender RBB. Am Dienstag äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht weiter zu den Problemen, die den deutschen Behörden genau wie Schein-Ehen schon lange bekannt sind.

Dem RBB-Bericht zufolge sollen in den vergangenen Monaten bis zu 700 Schein-Vaterschaftsanerkennungen allein in Berlin aufgetaucht sein. Die schwangeren Frauen bezahlen demnach zum Teil mehrere tausend Euro an die Männer. Die neugeborenen Kinder erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Männer wiederum zahlen keinen Unterhalt an die Frauen, weil sie oft arbeitslos sind. Das übernimmt dann der Staat. Der RBB berichtete von einem Frauenhaus, in dem 70 schwangere Frauen aus Vietnam wohnen. Viele Frauen kommen dem Bericht zufolge auch aus Afrika und Osteuropa.

Rechtlich hatten die Behörden bisher wenig in der Hand, weil die Anerkennungen einer Vaterschaft juristisch immer legal ist. Es gilt: Wer eine Vaterschaft anerkennt, ist der Vater – egal, ob das auch biologisch zutrifft. «Deshalb haben wir aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten», sagte Steltner.

Bildquelle:

  • Armbänder: dpa

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