Atomsteuer war verfassungswidrig: Bund muss Atomkonzernen Milliarden zurückzahlen

Geöffneter Reaktordruckbehälter im Atomkraftwerk Isar 2. Foto: Armin Weigel/Archiv

Karlsruhe – Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) muss den Atomkonzernen mehr als sechs Milliarden Euro zu Unrecht kassierte Steuern zurückzahlen.

Die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer hatte nie eine verfassungsgemäße Grundlage, wie das Bundesverfassungsgericht in einer veröffentlichten Entscheidung feststellte. Die Richter erklärten das Gesetz über die Steuer deshalb rückwirkend für nichtig. (Az. 2 BvL 6/13)

Damit ist ein Zustand hergestellt, als ob es die Steuer niemals gegeben hätte. Die Begründung: Der Bund habe gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer solchen Abgabe gehabt.

Die eingenommenen 6,285 Milliarden Euro würden samt Zinsen zurückgezahlt, sicherte ein Ministeriumssprecher in Berlin zu. Dank guter Steuereinnahmen könne das aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Details wie die genaue Höhe der Zinsen sind aber noch unklar.

Die Aussicht auf Erstattung der Milliarden-Summen beflügelte die Aktien von Eon und RWE. RWE-Papiere schnellten bis auf 19,84 Euro nach oben, mehr hatten sie zuletzt Mitte 2015 gekostet. Die Anteilsscheine von Eon kletterten in der Spitze bis auf 8,45 Euro.

Für die Bundesregierung ist die Entscheidung eine gewaltige Klatsche. Denn die Richter hätten trotz Bedenken darauf verzichten können, das Gesetz rückwirkend zu kippen. Bei Steuern kommt das durchaus vor, denn das eingenommene Geld ist mit großer Wahrscheinlichkeit bereits ausgegeben. Die Brennelementesteuer aber sei «von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten» belastet gewesen, heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe. Darauf hätte der Gesetzgeber nicht seine Finanz- und Haushaltsplanung stützen dürfen. (dpa)

Bildquelle:

  • Brennelementesteuer: dpa

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