Annalenas akademische Bürden: Wer Kanzlerin werden will, muss Fragen beantworten

Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock soll ihre Partei als Kanzlerkandidatin in die Bundestagswahl führen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

von DIETRICH KANTEL

BERLIN – Man verhaspelt sich nicht gerne. Sie aber oft. Deswegen fragt mancher: Sind das nur Versprecher oder gibt es da tiefer greifende Defizite bei der Kandidatin der Grünen für das Bundeskanzleramt? Patzer wie „Das Netz fungiert als Speicher“ (DLF 21.1.2018), „…erste Batterien, die auf Kobold verzichten können“ (ARD Sommerinterview 28.7.2019) oder „…Maßnahmen, wie Desinfekutionsmittel in jedem Klassenraum“ wurden als Knoten in der Schnellzunge durchgewunken oder führten zu Lach-Storms im Netz. Da war sie auch nur eine Co-Vorsitzende der kleinsten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag.

Annalena Charlotte Alma Baerbock ist nun die in Hinterzimmern ausgekungelte Kandidatin von Bündnis 90/Die Grünen für das Bundeskanzleramt. Selbstbewusst hat sie, die über keine nennenswerte Berufserfahrung verfügt und auch in ihrer Welt der Politik nie ein Amt in Verwaltung oder Regierung verantworten musste, Deutschland verkündet: Ich kann Kanzlerin. Da schaut so mancher jetzt doch genauer hin. Da werden dann Äußerungen von Frau Baerbock doch näher beleuchtet, die mit bloßem Schnellsprechverhaspeln bei kritischer journalistischer Analyse nicht wegrelativiert werden können.

Liberale sind Nazis und Soziale Marktwirtschaft ist SPD

Abwahl von Thüringens Ministerpräsident Ramelow (LINKE) und Überraschungswahl von Thomas Kemmerich (FDP). Frau Baerbock kommentierte am 18. August 2020 im Talk bei Markus Lanz: „Da standen wir kurz davor, dass ein Nazi, jemand der nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, in einem unserer Bundesländer zum Ministerpräsidenten gewählt wird.“

7.Mai 2021 im Deutschen Bundestag: „Unser Land beruht darauf, dass in Zeiten des Umbruchs … wir gemeinsam … einen großen Schritt vorangekommen sind. 1945, nach dem Krieg: gemeinsam gehandelt. In den 60ern, die Sozialdemokraten: die soziale Marktwirtschaft auf den Weg gebracht.“

Kopfschütteln ob solcher inhaltlicher Fehlgriffe einer Akademikerin. Und spätestens da wurden auch Plagiatsjäger elektrisiert und richteten ihren Fokus auf diesen grünen Stern am Horizont des Kanzleramtes. Jäger, die in Deutschland schon so manchen Politiker überführt und zur Strecke gebracht haben. Sie hinterfragten die akademische Vita von Frau Baerbock. Und stießen auf Unstimmigkeiten.

Politikstudiengang Uni Hamburg mit (üblichem) Nebenfach Öffentliches Recht mit Erlangung des Bachelors 2003/2004? Kann nicht passen. Den Bachelor-Grad konnte man an dieser Uni erst ab 2005 erwerben. Es stellte sich heraus: Kein Bachelor. Es war ein Vordiplom. Das stellt keinen anerkannten akademischen Grad dar, war nur Uni-intern die Bescheinigung, das Grundstudium absolviert zu haben. Damit die Zulassung zum Hauptstudium erworben. Muss da nicht erstaunen: Nach wenigen Jahren keine Ahnung mehr, welchen Abschluss man in seinem jungen Leben erzielt hat? Wieder nur Versehen? Nur Verschreiber? Nicht so wichtig?

Dann sind da Ungereimtheiten mit dem anschließenden Master-Abschluss an der LSE, der „London School of Economics“. Dort, so legen es Plagiatsjäger dar, ist grundsätzlich der Abschluss eines Hauptstudiums Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudiengang Völkerrecht, für den Frau Baerbock den Master-Grad (LLM) in ihrer Vita präsentiert. Ein Uni-internes Vordiplom erfüllt diese Voraussetzung nicht. Ein Bachelor hätte wiederum ausgereicht, wenn Frau Baerbock danach mindestens noch zwei weitere Semester für das Hauptstudium absolviert hätte. Hat sie aber nicht, jedanfalls auch nicht behauptet.

Kaum waren die Ungereimtheiten an der akademischen Vita-Baerbock öffentlich geworden, versuchte die Pressstelle der Grünen Schadenbegrenzung. Kopien wurden den Medien präsentiert von einem Vordiplom aus Hamburg und von dem Abschlusszeugnis aus London. Irritierend erneut: In beiden Fällen ist kein Datum ausgewiesen.

Intime Kenner der Studien- und Prüfungsordnung an der Uni Hamburg wie auch der Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudiengang an der LSE führen noch weit mehr Ungereimtheiten an. Das würde hier den Rahmen sprengen. Auch mag es sein, dass – nach Bereinigung aller Flüchtigkeiten, Ungenauigkeiten, Huddeleien am Ende alles aufgeklärt, alle wesentlichen Zweifel ausgeräumt werden.

Wischi-Waschi, alles ungefähr, ganau ist egal, Hauptsache Kanzlerin.

Könnte es sein: „Eine Einstellung von Wischi-Waschi, alles nicht genau, kommt nicht so drauf an, seid jetzt mal nicht kleinlich, wir vertreten die ganz große Sache, keine Petitessen, denn wir sind die Lösung aller Probleme“ ist möglicherweise nicht ausreichend, um eine führende Industrienation mit 83 Millionen Einwohnern verantwortlich steuern zu können.

„Colorandi Causa“: Ein zweisemestriges Studienjahr an der LSE kostet ab 20.000 Pfund. Plagiatsjäger behaupten Hinweise zu haben, dass Kurz-Master-Studiengänge von nur zwei Semestern bei fehlenden Zulassungsvoraussetzungen durch finanzielles Engagement von solchen Studierwilligen kompensiert werden können/konnten, die im aktiven Berufsleben stark angespannt sind. Da werden Ausnahmen von Ausnahmeregeln für Zulassung und Prüfungen möglich. Frau Baerbock war zumindest damals beruflich nicht stark angespannt…

Bildquelle:

  • Annalena Baerbock: dpa

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