BERLIN – Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen nach den Plänen der Ampel-Parteien im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen.
Das sieht ein Entwurf für das künftige Corona-Regelwerk vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Über den Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, wurde am Dienstagabend im Hauptausschuss des Bundestags beraten.
Demnach soll die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung nicht nur gefälschter Impfnachweise künftig strafbewehrt sein. Mit der Regelung werde die Strafbarkeit für den Fall klargestellt, dass eine «nicht berechtigte Person» einen Test ausstellt, heißt es. Auch der wissentliche Gebrauch eines falschen Testnachweises «mit dem Zweck der Täuschung» sei strafbewehrt.
In besonders schweren Fällen des «unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen», wenn «der Täter gewerbsmäßig oder als
Mitglied einer Bande» handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.
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- Impfpass: dpa