BERLIN – Die Bundesregierung hat sich auf weitere Grundzüge eines neuen Staatsbürgerschaftsrechts mit leichteren Einbürgerungen geeinigt.
Ausdrücklich davon ausgeschlossen sein sollen Menschen, die aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen Straftaten begangen haben. Das sieht ein neuer Entwurf des Innenministeriums vor, der unter anderem mit dem Justizressort abgestimmt wurde. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zunächst berichtete die «Süddeutsche Zeitung» darüber. Voraussetzung für Einbürgerungen soll zudem sein, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie grundsätzlich ohne Sozialleistungen zu bestreiten. Ausnahmen sollen geregelt werden.
«Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden»
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: «Wer deutscher Staatsbürger wird, der bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft.» Daher gelte, dass Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit einer Einbürgerung entgegen stünden. «Da gibt es keinerlei Toleranz. Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden.» Sie betonte zugleich: «Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können.» Gute Beispiele wie Kanada zeigten, dass diese Perspektive auch entscheidend sei, um dringend gebrauchte Fachkräfte zu gewinnen.
Kern der Gesetzespläne, zu denen bereits ein erster Entwurf vorgelegt worden war, ist eine Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit für Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen auch drei Jahre genügen. Der neue Entwurf soll nun zur Abstimmung an Länder und Verbände gehen.
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- Einbürgerungsurkunde: dpa