Ärztekammern ermitteln in hunderten von Fällen wegen falscher Corona-Atteste

ARCHIV - Ein Stethoskop liegt in einem Behandlungszeimmer eines Facharztes für Allgemeinmedizin. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Bundesweit gehen die Landesärztekammern mehreren hundert Hinweisen nach, bei denen Ärzte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegen Berufsrecht oder Infektionsschutzverordnungen verstoßen haben sollen. Nach Angaben der Landesärztekammern können sich allerdings mehrere Hinweise auf gleiche Ärzte beziehen, weshalb es sich bei insgesamt mehr als 500.000 gemeldeten Ärzten in Deutschland nach Einschätzung der Landesärztekammern um Einzelfälle handelt.

Bei den Hinweisen geht es zum Beispiel um Beschwerden gegen Ärzte, die falsche Atteste ausstellen, um etwa Gegner der Corona-Maßnahmen von der Maskenpflicht zu befreien. In den Berufsordnungen der Länder ist klar geregelt: Ob ein Arzt einer Person die Unzumutbarkeit eines Mund-Nasen-Schutzes attestieren kann, muss immer mit Sorgfalt geprüft und im Einzelfall entschieden werden. «Das Ausstellen eines Blanko-Attests ohne vorheriges Arztgespräch entspricht nicht der ärztlichen Sorgfaltspflicht», teilt die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit.

Die Hinweise beziehen sich aber nicht nur auf sogenannte Gefälligkeitsatteste, sondern auch auf die Missachtung der Hygieneregeln in Arztpraxen oder auf kritische Äußerungen zur Pandemiegefahr, wie aus den Angaben der Landesärztekammern hervorgeht. Die Ärztekammer Bremen teilt mit: «Solange sich Ärzte als Privatperson zur Corona-Pandemie äußern, sind Äußerungen im Rahmen der für alle Bürger geltenden Meinungsfreiheit zulässig. Wenn Ärzte unter Hinweis auf diese berufliche Stellung und Expertise äußern, haben sie die Vorschriften der ärztlichen Berufsordnung einzuhalten.»

Bildquelle:

  • Corona-Beschwerden gegen Ärzte: dpa

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