von KLAUS KELLE
Heute Vormittag wird Bundesjustirminister Heiko Maas (SPD) vor die Abgeordneten des Deutschen Bundestags treten und sein neues Gesetz vorstellen. Es verpflichtet Netzwerke und Plattformen im Internet ab zwei Millionen Nutzern dazu, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Für weniger eindeutige Rechtsverstöße werden sieben Tage Zeit gewährt. Anbietern, die keine geeigneten Löschsysteme installieren, drohen bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld. Zu Deutsch: die Entscheidungen darüber, was legitime Meinungsäußerung ist und was rechtswidrig, wird von Justiz und Gerichten auf Privatunternehmen verlagert. Ein einmaliger Vorgang! FDP-Generalsekretärin Nicola Beer spricht heute absolut zu recht von der „Privatisierung des Gewaltmonopols des Staates“.
Große Koalition hin oder her. In der Union wächst spürbar das Unbehagen über die neueste Idee aus dem Hause Maas. Warum – so fragt man zurecht – wird bei einem derart wichtigen Vorhaben, das in die Grundrechte der Bürger eingreift, erst wenige Monate vor der nächsten Wahl ein Gesetzentwurf vorgelegt? Warum soll es plötzlich im Schnellverfahren durchgepeitscht werden, statt dass es in Ruhe überlegt und entwickelt wird?
Die sozialen Netzwerke, allen voran der Branchenriese Facebook, haben die Kommunikation der Bürger untereinander revolutioniert. Welche Spielregeln hier gelten, um größtmögliche Freiheiten zu gewähren und Missbrauch – Stichworte Hate Speech und Fake News – zu verhindern ist fundamental. Der Vorstoß des längst umstrittenen Ministers darf nicht einfach so durchgehen.