BERLIN – Für den weiteren Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter soll der Bundestag noch kurz vor der Wahl einige Neuregelungen beschließen.
Als wichtigste Messlatte für mögliche neue Beschränkungen soll die Zahl der Corona-Patienten in den regionalen Kliniken verankert werden – dies soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts des Impffortschritts nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Außerdem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.
Die Neuregelungen sollen auch Klarheit für die nächste Zeit schaffen, in der eine Regierungsbildung geklärt werden dürfte. Der Bundesrat muss in einer Sondersitzung am Freitag ebenfalls noch zustimmen.
Die neuen Corona-Indikatoren
Die Länder sollen künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden. «Wesentlicher Maßstab» für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Berücksichtigt werden sollen aber auch «weitere Indikatoren». Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen.
Hintergrund ist, dass die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz) angesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt. Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit «umfassenden Schutzmaßnahmen».
Die neue Impfauskunft
Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus «unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen».
Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten «epidemischen Lage von nationaler Tragweite» gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. «Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt», stellt der Entwurf klar.
Quarantäne in Schulen
Bereits am Montagabend haben sich die Gesundheitsminister der Länder mehrheitlich für einfachere Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss nach Beratungen mit dem Bund am Montag. Symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Der Vorsitzende der Länder-Ressortchefs, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte, dies solle als «Leitplanken» für die Gesundheitsämter dienen. Der Beschluss wurde bei Enthaltung zweier Länder angenommen.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Das wird die Akzeptanz der Regeln erhöhen. Richtig ist der Ansatz, dass die Dauer und die Zahl der Betroffenen der Quarantäne maßvoll eingeschränkt werden.» Das werde dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Kinder und Jugendliche aufrechterhalten werde. «Wichtig ist aber auch, dass die Gesundheitsämter immer auf den Einzelfall schauen werden.»
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- Bundestag: dpa