Zugunglück von Bad Aibling: Dreieinhalb Jahre Haft für Fahrdienstleiter

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß auf seinem Handy gespielt zu haben. Foto: Peter Kneffel

Traunstein – Nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein befand.

Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren außerdem fast 90 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Das Gericht sprach von einem der erschreckendsten Zugunglücke in den letzten Jahren. Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel «Dungeon Hunter5» auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Vom Spielen abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter an jenem Unglücksmorgen mehrere Signale im Stellwerk falsch, wie die mehrtägige Beweisaufnahme im Prozess das Ermittlungsergebnis bestätigte. Beim Absetzen eines Notrufes drückte der 40-Jährige zu allem Unglück auch noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke war daraufhin nicht mehr zu verhindern.

An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hatte nach sechs Verhandlungstagen kein Zweifel mehr bestanden. Denn selbst die Verteidiger des Fahrdienstleiters räumten dies ein. Allerdings hielten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls kam für die Anwälte eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Hinterbliebenen der Todesopfer und verletzten Passagiere schlossen sich als Nebenkläger dieser Forderung im Wesentlichen an. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Das Gericht betonte bei seinem Urteilsspruch, alle Beteiligten hätten zu einem «ruhigen und sachlichen Verhandlungsstil» beigetragen.

Bekannt wurde in dem Prozess auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies aber nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.

Bildquelle:

  • Bad Aibling: dpa

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.