Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Regeln, die Bund und Länder zum Schutz der Bevölkerung vor einer massiven Ausweitung des Coronavirus angeordnet haben, werden von nahezu allen Bürgern eingehalten. Und da, wo nicht, helfen Polizei und Behörden nach.
Doch immer intensiver wird unter den Bürgern diskutiert, wie gefährlich das Virus tatsächlich ist und ob der Lockdown, das nahezu komplette Herunterfahren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft, angemessen ist.
Die Rechtsanwältin Beate Bahner ruft für Karsamstag in Heidelberg zu einer bundesweiten Demonstration gegen diese staatlichen Maßnahmen ein. Das Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat unverzüglich Ermittlungen aufgenommen, konkret die Abteilung für politische Straftaten. Ist das wirklich eine politische Straftat, wenn man auch in Zeiten der Coronakrise sein demokratisches Grundrecht ausüben will? Hat Frau Bahner vielleicht sogar recht und die Maßnahmen der Regierungen sind übertrieben? Oder hat der Staat – unser Staat – recht? Dann könnte er die Demo verbieten. Oder strenge Auflagen wie 2 Meter Abstand zwischen den Teilnehmern anordnen. Aber Ermittlungen des Staatsschutzes wegen einer Straftat, weil man das mit der Demokratie noch ernst nimmt?
Wir leben in wirren Zeiten. Und Demokratie geht anders. Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet online über den Vorgang in Heidelberg und schreibt: „In einem Schreiben auf ihrer Webseite hatte Bahner erklärt, warum sie die Maßnahmen der Regierung für verfassungswidrig hält.“ Was in diesem Schreiben Bahners steht? Kein einziges Wort ist dem ehemaligen „Sturmgeschütz der Demokratie“ die Beantwortung der selbst gestellten Frage wert. Es wird nicht mehr berichtet von solchen Leitmedien, es wird versucht, das Denken der breiten Masse in eine gewünschte Richtung zu lenken.
Haben ich das wirklich gerade geschrieben?
Einen schönen Tag wünscht,
Ihr Klaus Kelle