Nürnberg – Im Fall des sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd hat vor dem Landgericht in Nürnberg der Mordprozess begonnen. Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, im Oktober 2016 einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos erschossen zu haben.
Zwei weitere Polizisten wurden dabei verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Hobbyjägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht länger zuverlässig galt.
Der Angeklagte lehnte es zum Auftakt der Verhandlung ab, Angaben zu seiner Person zu machen. Er sei anwesend, jeder wisse, wer er sei, erklärte er lediglich. Ein Gutachter sagte, dser Angeklagte habe sich vor Kriminalität und vor Übergriffen durch Institutionen gesorgt. Seit Jahren habe er Waffen besessen.
Die Anwälte des Angeklagten bezeichneten den Polizeieinsatz von Oktober 2016 als «unnötig». Die Polizei hätte ihn beschatten und stellen können, als er unbewaffnet gewesen sei. Zudem erklärten die Anwälte, ihr Mandant sei erschüttert über den Tod des Beamten. Er sehe sich zudem nicht als «Reichsbürger».
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte P. bei dem Einsatz möglichst viele Polizisten verletzen oder töten. Dafür habe er sich in seiner Wohnung hinter einem Mauereck verschanzt – mit Schussmöglichkeit auf seine Wohnungstür. Er habe dabei eine Schutzweste getragen – die geladene Waffe schussbereit. Er habe abgewartet, bis er möglichst viele Beamte habe treffen können – und dann durch die teilverglaste Tür elfmal gefeuert.
Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
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- Prozessbeginn im Landgericht Nürnberg-Fürth: dpa