Verfassungsrechtler: Diesel-Fahrverbot hat keine Rechtsgrundlage

Fahrverbot für Diesel - so stellt sich Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, die Lösung des Abgasproblems vor. Foto: Kay Nietfeld

So argumentiert der Verfassungsrechtler Christofer Lenz in einer Analyse im Auftrag des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall.

Die aktuelle Rechtslage erlaube es nicht, Fahrzeuge mit einer grünen Plakette aus einer bestehenden Umweltzone auszusperren – egal ob Diesel oder nicht. Beim Dieselgipfel in Berlin beraten Bund, Länder und die Autobranche am Mittwoch über Nachbesserungen an Millionen Fahrzeugen.

Baden-Württemberg will Fahrverbote eigentlich vermeiden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in der vergangenen Woche auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin aber entschieden, dass die von den Autobauern angekündigten Nachbesserungen nicht ausreichten, um die Luft zu verbessern. Nur Fahrverbote seien ein wirksames Mittel.

Südwestmetall-Chef Stefan Wolf forderte die Landesregierung in Stuttgart auf, gegen das Urteil in der nächsten Instanz in Berufung zu gehen und keine sogenannte Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. In der Berufung könnten auch bisher nicht berücksichtigte Sachverhalte noch einmal geprüft werden, in der Revision gehe es dagegen nur im mögliche Rechtsfehler, betonte er. Zuvor hatten mehrere Medien über das Gutachten berichtet.

Das Landes-Verkehrsministerium wies darauf hin, dass Urteil und Begründung noch nicht schriftlich vorlägen. «Sobald sie vorliegen, werden sie im Verkehrsministerium sorgfältig geprüft werden, und erst danach kann entschieden werden, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind und ob das Land dagegen Rechtsmittel einlegen wird», hieß es. (dpa)

Bildquelle:

  • Deutsche Umwelthilfe: dpa

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