18-Jähriger verblutet in Weimar an Stichwunde – zwei Festnahmen

Ein Polizist untersucht in Weimar vor einem Haus Spuren auf einen Rasenstück. Foto: Johannes Krey

Weimar – Ein 18-Jähriger ist in Weimar auf der Straße tödlich verletzt worden. Der junge Mann schleppte sich schwer verletzt und am Hals blutend noch in einen Getränkeladen. Doch der herbeigerufene Notarzt konnte ihn nicht mehr retten.

Einige Stunden nach dem Tod des jungen Mannes stellt sich in der Nacht ein 23 Jahre alter Mann – nach ihm hatte die Polizei auch mit Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes gesucht. Am Mittwoch wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Erfurt außerdem seine 30 Jahre alte Lebensgefährtin vorläufig festgenommen.

Sie stehe im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Ermittelt werde gegen sie wegen Beihilfe. Die Obduktion des Toten ergab, dass der junge Mann an einer Stichverletzung am Hals verblutet ist.

Der 23-Jährige meldete sich bei der Polizei mit den Worten, er sei der, nach dem gesucht werde, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Einen Mord habe er aber bestritten und gesagt, dass er sich nur verteidigt habe. Die Ermittler prüften nun, ob gegen den 23-Jährigen und seine Lebensgefährtin Haftantrag gestellt werde.

Erste Ermittlungen hatten ergeben, dass der 18-Jährige vermutlich auf der Straße verletzt wurde. Zeugen gaben der Polizei Hinweise zum Wohnort des mutmaßlichen Täters. In welchem Verhältnis er zum Opfer stand, sagte die Polizei zunächst nicht. Auch zum möglichen Tatmotiv und zum Tathergang wurden keine Angaben gemacht.

Der Tatverdächtige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Er habe eine Vorstrafe wegen eines Rauschgiftdelikts und sei derzeit in Weimar wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll Ende 2015 einen Polizisten bei einer Kontrolle mit einer Schreckschusswaffe bedroht und auch geschossen haben. Der Polizist wurde dabei verletzt.

Nach den bisherigen Ermittlungen hieß es, sei klar, dass es sich um ein Totschlagsdelikt handele. Die weiteren Untersuchungen müssten ergeben, ob der Tatbestand des Mordes erfüllt sei. (dpa)

Bildquelle:

  • Spurensuche: dpa

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