10 000 Linksextremisten sammeln sich zu «Welcome to Hell» in Hamburg

Die Demonstration «G20 Welcome to hell» wird von einem gigantischen Polizeiaufgebot begleitet. Foto: Boris Roessler

Die Polizei sprach gegen 18 Uhr von etwa 4500 Demonstranten, wobei es einen stetigen Zulauf gebe. Die Veranstalter gingen zu diesem Zeitpunkt von über 5000 Teilnehmern aus. Der eigentliche Demonstrationszug sollte um 19 Uhr losgehen.

Nach Angaben der Polizei hatten sich in der Nähe des Volksparkstadions weitere 2000 Demonstranten versammelt, von denen angenommen werde, dass sie sich der Kundgebung anschließen würden. Erwartet wurden insgesamt etwa 10 000 Linksautonome. Die Polizei rechnete mit bis zu 8000 gewaltbereiten Demonstranten bei der offiziell als «Für eine solidarische Welt – gegen den G20-Gipfel» angemeldeten Kundgebung.

Am Hamburger Fischmarkt gab es zunächst Musik und Redebeiträge. Die Demonstration sollte um 19 Uhr vom Fischmarkt über die Reeperbahn bis etwa 300 Meter an die Messehallen heran gehen. Keine andere Demonstration darf dem G20-Tagungsort in den Messehallen näher kommen.

Anders als für andere Veranstaltungen hat die Polizei für «Welcome to Hell» («Willkommen in der Hölle») keine Auflagen erlassen. Anmelder Andreas Blechschmidt vom linksautonomen Kulturzentrum «Rote Flora» warf Innenbehörde und Verfassungsschutz dennoch vor, «eine massive Kampagne» gegen Demonstranten zu führen.

Unterdessen wies das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag mehrere Beschwerden der globalisierungskritischen Organisation Attac zurück. Deren Demonstrationen in der Hamburger Innenstadt am ersten G20-Gipfeltag bleiben damit vorerst verboten. Attac Deutschland wollte an diesem Freitag zwischen 12.00 und 16.00 Uhr zu drei Versammlungen mit Themen wie «Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn» aufrufen. Die Antragsteller können Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. (4 Bs 153/17, 4 Bs 155/17 und 4 Bs 156/17)

Es bleibe dabei, dass die Versammlungen aufgrund der Allgemeinverfügung der Hamburger Versammlungsbehörde untersagt sind, teilte das Gericht mit. Die Verfügung sei voraussichtlich rechtmäßig, hieß es zur Begründung.

Bildquelle:

  • Protest: dpa

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