Zschäpe-Prozess nach heftigen Auseinandersetzungen erneut unterbrochen

Die Angeklagte Beate Zschäpe kommt in den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München. Foto: Andreas Gebert

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach den Prozess bis nächsten Dienstag (25. Juli). Ob die Bundesanwaltschaft dann mit ihrem Plädoyer beginnen kann oder ob sich dies noch länger hinzieht, ist offen.

Das Oberlandesgericht hatte die Anträge aller Verteidiger abgelehnt, das Plädoyer der Ankläger aufzuzeichnen. Eine Tonaufnahme sei für eine sachgerechte Verteidigung nicht erforderlich, entgegnete Götzl.

Dagegen intervenierte zunächst der Anwalt des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Olaf Klemke. Er beantragte unter anderem, notfalls einen Stenotypisten mit der Mitschrift des Plädoyers zu beauftragen. Dem schlossen sich die Verteidiger der fünf Angeklagten an. Sie argumentierten unter anderem, es sei für ihre Mandanten unmöglich, 22 Stunden Schlussvortrag mit der nötigen Konzentration zu folgen. Über die Einwände muss das Gericht bis Dienstag beraten und entscheiden.

Bundesanwalt Herbert Diemer wies die Argumentation und die Forderungen der Verteidiger teils harsch zurück. «Es ist hier kein Stuhlkreis», sagte er. Dem Ganzen liege die Strafprozessordnung zugrunde, und dort seien Tonaufnahmen einfach nicht vorgesehen. Es sei auch nicht Aufgabe der Ankläger, «ihr Plädoyer an jeglichen Verständnishorizont anzupassen». Dazu gebe es Pflichtverteidiger.

Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe – ihr droht lebenslange Haft. Der 42-Jährigen wird Mittäterschaft an sämtlichen Verbrechen der rechtsextremistischen Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» vorgeworfen. Zschäpe lebte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Zschäpe soll von allen Morden gewusst und diese unterstützt haben; sie selbst bestreitet das. Neben Zschäpe und Wohlleben sitzen noch drei weitere mutmaßliche Helfer und Unterstützer auf der Anklagebank.

Am Dienstag hatte Richter Götzl die Beweisaufnahme eigentlich für beendet erklärt und mit den Plädoyers einen Tag später beginnen wollen – was mit den neuerlichen Diskussionen nun hinfällig ist. Jetzt gibt es vor einer vierwöchigen Sommerpause nur noch vier Prozesstage: von Dienstag bis Donnerstag kommender Woche und am darauffolgenden Dienstag (1. August). Dann geht es erst Ende August weiter. Das Mammutverfahren hatte am 6. Mai 2013 begonnen.

Bildquelle:

  • Fortsetzung NSU-Prozess: dpa

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