Bad Hersfeld – Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung.
Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf.
Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen. (dpa)
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