Ende März hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD nach langen Diskussionen darauf geeinigt, die Mindeststrafe für Einbruchdiebstahl auf ein Jahr Haft anzuheben. Mit der Einstufung als Verbrechen soll verhindert werden, dass Verfahren rasch eingestellt werden können. Die Regierung erhofft sich davon eine größere abschreckende Wirkung. Die Koalitionsrunde hatte sich zudem darauf geeinigt, dass in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage ermöglicht werden solle – also die Abfrage von Handydaten, mit denen unter anderem ermöglicht wird, den Standort von Mobiltelefonen zu orten.
Nachdem die zuständigen SPD-Ministerien in der Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs Bedenken gegen diese Datenabfrage geäußert hatten, kritisierten unter anderem das CDU-geführte Bundesinnenministerium sowie die Unionsfraktion, die Vorgaben der Koalitionseinigung seien nicht zutreffend umgesetzt. Sie widersprachen aus diesem Grund einer Bearbeitung des Gesetzentwurfs im Kabinett. Auch aus Sicht des Kanzleramts ist eine Abfrage der Mobilfunkdaten zwingend nötig, um eine Strafverfolgung bei Einbruchdiebstählen erfolgreich durchsetzen zu können.
Frühere SPD-Bedenken, auch eher harmlose «Dumme-Jungen»-Streiche könnten zwangsläufig zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe führen, waren in den vergangenen Wochen ausgeräumt worden. Die Neuregelung soll ausdrücklich nur für eine «dauerhaft genutzte Privatwohnung» gelten. Gartenlauben oder Übernachtungszimmer in Büros ohne große Privatsphäre sind ausgenommen.
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- Wohnungseinbruch: dpa