Europäischer Gerichtshof entscheidet: Asylbewerbern kein Grundrecht auf legale Einreise

Luxemburg – EU-Staaten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtet, Asylbewerbern ein Visum zur legalen Einreise auszustellen. Aus dem Unionsrecht ließen sich keine derartigen Verpflichtungen ableiten, argumentierte das oberste Gericht der EU in Luxemburg.

Maßgeblich sei allein das nationale Recht. In dem Ausgangsverfahren für das EuGH-Urteil ging es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkämpften Aleppo nach Europa fliehen wollte. Es beantragte dazu im belgischen Konsulat im libanesischen Beirut Visa. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge ab.

Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wollte – schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Zudem seien EU-Staaten nicht verpflichtet, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchlebten, hieß es.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte dieser Argumentation Anfang Februar in einem aufsehenerregenden Gutachten widersprochen. Er schrieb, die Erteilung nationaler Visa werde von einer EU-Verordnung geregelt. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwürdigende Behandlung – reale Gefahren für die syrische Familie, unterstrich der Gutachter. Damit müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen.

Dieser Argumentation widersprach nun das Gericht. Es wies darauf hin, dass der Visakodex nur für geplante Aufenthalte von höchstens drei Monaten gelte. Die syrische Familie habe aber ihre Anträge auf Visa aus humanitären Gründen in der Absicht gestellt, in Belgien Asyl und somit einen nicht auf 90 Tage beschränkten Aufenthaltstitel zu beantragen.L

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  • Europäischer_Gerichtshof: dpa

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Über den Autor

Klaus Kelle
Klaus Kelle, Jahrgang 1959, gehört laut Focus-online zu den „meinungsstärksten Konservativen in Deutschland“. Der gelernte Journalist ist jedoch kein Freund von Schubladen, sieht sich in manchen Themen eher als in der Wolle gefärbten Liberalen, dem vor allem die Unantastbarkeit der freien Meinungsäußerung und ein Zurückdrängen des Staates aus dem Alltag der Deutschen am Herzen liegt. Kelle absolvierte seine Ausbildung zum Redakteur beim „Westfalen-Blatt“ in Bielefeld. Seine inzwischen 30-jährige Karriere führte ihn zu Stationen wie den Medienhäusern Gruner & Jahr, Holtzbrinck, Schibsted (Norwegen) und Axel Springer. Seit 2007 arbeitet er als Medienunternehmer und Publizist und schreibt Beiträge für vielgelesene Zeitungen und Internet-Blogs.