Anton Schlecker beteuert vor Gericht seine Unschuld

Die Anklage wirft Schlecker vor, vorsätzlich Bestandteile seines Vermögens, das den Gläubigern zugestanden hätte, vor der Insolvenz im Jahr 2012 beiseite geschafft zu haben. Foto: Franziska Kraufmann

Stuttgart – Im Bankrottprozess gegen Anton Schlecker hat sich der ehemalige Drogeriemarktunternehmer erstmals persönlich zu Wort gemeldet und die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.

«Ich erinnere mich nicht an Liquiditätsprobleme, die ich für nicht überwindbar gehalten hätte», las Schlecker aus einer schriftlich verfassten Stellungnahme vor Gericht vor. Er habe auch keine Entscheidungen oder Verfügungen getroffen, um Gläubiger vor der Insolvenz im Jahr 2012 zu benachteiligen. «Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Forderungen meiner Gläubiger immer erfüllen kann.»

Er übernehme die unternehmerische Verantwortung ebenso wie in den Jahrzehnten zuvor, sagte Schlecker – allerdings: «Für mich gab es kein unternehmerisches Scheitern. Ich war sehr erfolgsverwöhnt.» Er sei bis zuletzt von der Fortführung seines Unternehmens überzeugt gewesen.

Fragen der Staatsanwaltschaft dazu wollte Schlecker am zweiten Prozesstag allerdings ebenso wenig beantworten wie Fragen zu seinen aktuellen finanziellen Verhältnissen. Die Anklage wirft Schlecker vor, vorsätzlich Teile seines Vermögens, das den Gläubigern zugestanden hätte, vor der Insolvenz im Jahr 2012 beiseite geschafft zu haben.

Dabei listet die Staatsanwaltschaft Einzelzahlungen im Wert von mehr als 25 Millionen Euro auf. Außerdem soll der 72-Jährige den Zustand des Unternehmens im Konzernabschluss falsch dargestellt und vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht haben.

Schlecker vertrat in seinem gut einstündigen Vortrag die Ansicht, dass Handelspartner und Versicherer sein Unternehmen Anfang 2012 zu früh aufgegeben hätten. Im Januar 2012 habe ein Versicherer den Lieferantenschutz aufgehoben, damit sei das Rad, so Schlecker, zum Stillstand gekommen. «Der Insolvenzantrag war erforderlich.»

Geldgeschenke und andere Zahlungen, mit denen er vor der Insolvenz Kinder und Enkel unterstützt habe, stünden in keinem Zusammenhang mit einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, beschrieb Schlecker. So sei die von der Anklage aufgelistete Reise für 50 000 Euro der Kinder als jährliche gemeinsame Familienreise geplant gewesen, die 800 000 Euro für seine vier Enkel habe er erst auf Drängen seiner Familie gegeben und der Einbau einer Alarmanlage im Wert von 267 000 Euro im Haus seiner Tochter Meike sei eine Reaktion auf die traumatische Erfahrung der Entführung seiner beiden Kinder in den 1990er Jahren gewesen.

Sein Handeln sei nicht von dem Motiv getragen gewesen, Vermögen zu beseitigen, Gläubiger zu benachteiligen oder eine Straftat zu begehen, beteuerte Schlecker.

Mit auf der Anklagebank sitzen seine Frau Christa und seine beiden Kinder Meike und Lars. Bei ihnen geht es um Beihilfe zum Bankrott. Schleckers Sohn und Tochter sind als ehemalige Gesellschafter der für Schlecker arbeitenden Logistikgesellschaft LDG, die unter anderem für den Schlecker-Onlineshop zuständig war, wegen Insolvenzverschleppung und Untreue angeklagt. Christa, Meike und Lars Schlecker machten am Montag lediglich persönliche Angaben, äußerten sich aber weder zur Anklage noch zu ihren finanziellen Verhältnissen.

Darüber hinaus sind zwei Wirtschaftsprüfer angeklagt. Der Prozess wird am kommenden Montag (20. März) fortgesetzt.

Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Mehr als 25 000 Menschen in Deutschland und genau so viele im Ausland verloren ihren Arbeitsplatz.

Bildquelle:

  • Schlecker Prozess: dpa

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